Psychotherapie
im Rahmen der gesetzlichen oder Privaten Kassenleistung ist das Feststellen, Heilen und Lindern von Störungen, die krankheitswertig (klinisch relevante psychische Störung nach ICD-10) sind. Nicht dazu gehören Befindlichkeitsstörungen, allgemeine Lebenskrisen, Beziehungsprobleme oder ein Coaching. Diese können als Selbstzahlerleistungen in Anspruch genommen werden. Eine Therapie ist nicht angezeigt, wenn ein Behandlungserfolg durch mangelnde Motivierbarkeit oder Umstellungsfähigkeit nicht erwartet werden kann, dies gilt bei meinem Behandlungsansatz auch, wenn vorrangig eine Erwerbsunfähigkeit mit psychischer Symptomatik angestrebt wird.
Psychotherapeutische Sprechstunde Erstgespräch (max. 3x 50min)
bietet einen niedrigschwelligen Zugang zur ambulanten Versorgung
Ziel: liegt eine seelische Krankheit vor und ist weitere fachliche Hilfe nötig, Alternativen werden aufgezeigt
Probatorische Sitzungen (2-4 x 50min)
• bieten die Möglichkeit, den Therapeuten und die Therapieform auszuprobieren
• Diagnostik, erste Erklärungsmodelle werden erarbeitet, Psychoedukation
• ein vorläufiger Behandlungsplan wird aufgestellt, Ziele definiert und die Methoden erklärt
• es kommt zu einer gleichberechtigten Entscheidung, sich auf eine gemeinsame Arbeit einzulassen.
• Der Psychotherapeut muss ebenfalls zustimmen, Motivation, Mitarbeit, und Zuverlässigkeit i.b. bei Absprachen werden überprüft, ebenso ob die therapeutische Beziehung tragfähig ist
Mein Grundsatz: der Klient/Patient heilt sich selbst.
Sie sollten die Bereitschaft haben, sich zu öffnen und anzustrengen. Therapie heißt, an sich arbeiten zu wollen.
Kurzzeittherapie (12 x 50min)
nachdem der zuvor gestellte Antrag von der Krankenkasse genehmigt wurde, kann mit einer Therapie begonnen werden.
Sie kann in verschieden Stufen bei ausreichender Begründung und Bedarf verlängert werden.
psychotherapeutische Akutbehandlung
in Ausnahmefällen und bei akuter Notlage kann eine Krisenintervention (12 x 50 min) zur Stabilisierung begonnen werden